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Wie konfiguriere ich steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?

So richtest du steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a ein und verbindest das HEMS-Gateway mit der Steuerbox.

Verfasst von Timo Streckfuß

Was ist § 14a EnWG und wann gilt er?

§ 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) regelt, wie Netzbetreiber den Stromverbrauch von Geräten – sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – in Zeiten hoher Netzbelastung vorübergehend reduzieren, jedoch nicht vollständig abschalten dürfen. Im Gegenzug erhält der Hausbesitzer eine Ermäßigung auf die Netzentgelte.

§ 14a gilt für neu installierte Geräte mit einer Nennanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, darunter:

  • Ladestationen für Elektroautos

  • Wärmepumpen

  • Batteriespeichersysteme (über Wechselrichter)

  • Nachtspeicherheizungen

  • Klimaanlagen

§ 14a gilt nur für Installationen in Deutschland. Der § 14a-Schritt erscheint im Inbetriebnahme-Assistenten nur, wenn Deutschland als Standort des Systems ausgewählt ist.

Wenn ein oder mehrere dieser Geräte installiert sind, fungiert das HEMS-Gateway als EMS (Energiemanagementsystem). Es erhält Leistungsbegrenzungen vom Netzbetreiber über eine Steuerbox und verteilt diese auf alle Geräte, die unter § 14a fallen. Das HEMS-Gateway stellt sicher, dass der gemeinsame Energieverbrauch der Geräte innerhalb des gesetzten Grenzwerts bleibt. Das bedeutet auch, dass ein Gerät mehr als 4,2 kW verbrauchen kann, solange ein anderes Gerät weniger verbraucht und sich der Gesamtenergieverbrauch dadurch ausgleicht.


Wie konfiguriere ich § 14a bei der Inbetriebnahme?

Der Schritt gemäß § 14a ist im Inbetriebnahme-Assistenten enthalten. Standardmäßig werden alle im Netzwerk gefundenen Geräte, die die Voraussetzungen erfüllen, als relevant für § 14a vorausgewählt. Du kannst jedoch Geräte mit einer maximalen Leistungsaufnahme von unter 4,2 kW individuell von der Begrenzung nach § 14a ausnehmen.

Sobald du die Einstellungen bestätigst, werden die gewählten Geräte als §14a-relevant gekennzeichnet. Anschließend wird das HEMS-Gateway so eingerichtet, dass es diese Geräte überwacht und reguliert, wenn eine Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber aktiv ist.

Die Geräteauswahl im Inbetriebnahme-Assistenten muss mit der beim Netzbetreiber eingereichten § 14a-Meldung übereinstimmen. Das § 14a-Meldeverfahren wird separat vom Inbetriebnahme-Assistenten abgewickelt.


Wie finde ich das HEMS-Gateway EEBUS SKI?

Der EEBUS-SKI (Subject Key Identifier) identifiziert das HEMS-Gateway für den Netzbetreiber und die Steuerbox eindeutig. Um die EEBUS-Kopplung einzuleiten, muss die Registrierung gemäß § 14a beim Netzbetreiber eingereicht werden.

Den SKI kannst du im abschließenden Schritt einer erfolgreichen Inbetriebnahme abrufen. Zudem kannst du ihn jederzeit im XENON Dashboard sowie in der Endkunden-App abrufen.


Wie verbinde ich das HEMS-Gateway mit einer Steuerbox?

Die Steuerbox wird vom Messstellenbetreiber (MSB) installiert und ermöglicht es dem Netzbetreiber, über EEBUS § 14a-Steuersignale an das HEMS-Gateway zu senden. Die Kopplung kann jederzeit während der Inbetriebnahme oder auch danach gestartet werden. Für eine erfolgreiche Kopplung müssen sowohl die Steuerbox als auch das HEMS-Gateway mit demselben Heimnetzwerk verbunden sein.

Der EEBUS-Kopplungsschritt ist über den Fehlerbehebungsablauf im Installationszentrum oder direkt im XENON Dashboard erreichbar. Wenn der HEMS-Gateway-SKI bereits in der Steuerbox gespeichert ist, erfolgt die Kopplung automatisch. Wird der SKI jedoch nicht gespeichert, versucht das HEMS-Gateway fortlaufend, eine Kopplung herzustellen. Weitere Einzelheiten findest du in den folgenden Szenarien.


Kopplungsszenarien

Der Kopplungsvorgang hängt davon ab, ob die Steuerbox zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des HEMS-Gateways bereits installiert ist. Die verschiedenen Szenarien sind im VDE FNN-Hinweis Inbetriebnahmeprozess der Verbindung zwischen Steuerungseinrichtungen und steuerbaren Einrichtungen (Version 1.0, Oktober 2025) ausführlich beschrieben.

Szenario A: Die Steuerbox ist noch nicht installiert

Die Steuerbox wird zu einem späteren Zeitpunkt vom MSB installiert.

  1. Nimm das HEMS-Gateway wie gewohnt in Betrieb; eine Kopplung ist noch nicht möglich.

  2. Kopiere im abschließenden Schritt der Inbetriebnahme unbedingt den HEMS-Gateway-SKI.

  3. Als Nächstes musst du den Netzbetreiber benachrichtigen, indem du die § 14a-relevanten Geräte meldest. Wähle „EMS" als Steuerungsmethode aus und übermittle den HEMS-Gateway-SKI entweder an den Netzbetreiber oder an den MSB – in der Regel über ein Installateursportal.

  4. Sobald der MSB die Steuerbox installiert hat, wird der HEMS-Gateway-SKI importiert.

  5. Sobald der SKI in der Steuerbox gespeichert ist, wird die Kopplung automatisch während eines der regelmäßigen Kopplungsversuche des HEMS-Gateways abgeschlossen.

Die Reduzierung der Netzentgelte des Kunden beginnt im Monat, in dem der Installateur die § 14a-Meldung einreicht, nicht erst mit der erfolgreichen Kopplung.

Szenario B: Die Steuerbox ist bereits installiert

Sobald die Suche im Netzwerk abgeschlossen ist, gehe im Inbetriebnahme-Assistenten zum EEBUS-Kopplungsschritt und starte die Kopplung.

Situation 1: Die Kopplung erfolgt sofort

Der HEMS-Gateway-SKI wurde bereits auf der Steuerbox gespeichert. Das System kann § 14a-Steuersignale sofort empfangen und darauf reagieren.

Situation 2: Die Kopplung wird nicht abgeschlossen

Der HEMS-Gateway-SKI wurde noch nicht auf der Steuerbox gespeichert. Starte trotzdem den Kopplungsversuch, schließe den Inbetriebnahmeprozess ab und übermittle den HEMS-Gateway-SKI an den Netzbetreiber oder MSB. Sobald der MSB den SKI auf der Steuerbox gespeichert hat, wird die Kopplung automatisch abgeschlossen.

Situation 3: Die Steuerbox wird nicht gefunden

Überprüfe die Netzwerkverbindung zwischen der Steuerbox und dem Heimnetzwerk und starte anschließend eine neue Netzwerksuche. Wenn die Steuerbox weiterhin nicht gefunden wird, wende dich bitte an den Support.

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